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UNSERE TOCHTERUNTERNEHMEN

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Vorstand und Aufsichtsrat
Dörsch

Marko Dörsch

Geschäftsführender Vorstand

Harald Lauer

Harald Lauer

Vorstand

Hasler

Gerhard Hasler

Aufsichtsratsvorsitzender

Machhaus

Lothar Machhaus

Vorstand

Mitgliedschaft

Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Baugenossenschaft Selbsthilfe eG werden möchte, recht herzlich willkommen!

 

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:

Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Als Genossenschaft vermieten wir ausschließlich an unsere Mitglieder.

 

Genossenschaften basieren auf demokratischen Grundsätzen. Bei uns hat jedes Mitglied aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der Aufsichtsräte. Damit sind alle Mitglieder gleichberechtigt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Mitgliedsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt über wesentliche Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied kann sich für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einsetzen und damit an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.

 

Mit Eintritt in die Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil. Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zugute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.

 

Als Miteigentümer am genossenschaftlichen Eigentum trägt jedes Mitglied auch Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem Lebensumfeld.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Mitglieder

Wohngarantie

Fünf gute Gründe für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG sind:

 

Recht auf wohnliche Versorgung gem. § 14 Satzung

Das Nutzungsverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gekündigt werden.

 

Risikominimiertes Wohnen auf Dauer

Die Miethöhe ist nicht an eine etwaige Gewinnerwartung eines Investors gebunden, sondern auf Kostendeckung ausgerichtet.

 

Die Wohnraumversorgung für Kinder

Die Mitgliedschaft (nicht die Wohnung) ist vererbbar, so dass auch Kinder und Enkel ein genossenschaftliches Dauernutzungsrecht erwerben können.

 

Die Mitbestimmung

Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Kompetenz in Nordbayern

Über die Grenzen Nürnbergs hinaus ist die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG in weiteren 17 nordbayerischen Städten und Landkreisen vertreten. Des Weiteren verfügen wir über Partnerunternehmen in allen Gesellschaftsformen über ganz Deutschland verteilt.

Struktur

Die Struktur der Genossenschaft, ihr Aufbau und ihre Zusammensetzung werden im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung geregelt.

 

Die Genossenschaftsorgane umfassen den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Sie sind fester Bestandteil jeder eingetragenen Genossenschaft.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder beraten, kontrollieren und bestellen den Vorstand, während der Vorstand die Geschäfte der Genossenschaft leitet und diese nach außen vertritt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Organ für Grundsatzentscheidungen und wird auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet. Hier kann jedes Mitglied teilnehmen und so die Genossenschaft aktiv mitgestalten.

Aufgaben der Mitgliederversammlung (u.a.)
Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsorgan.

Aufgaben des Aufsichtsrates (u.a.)
Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan.

Aufgaben des Vorstandes (u.a.)
Vorteile einer Genossenschaft
Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:

 

Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.

 

Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit einer Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern. Der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit ca. 10% des Gesamtwohnungsmarktes.

Geschichte

Am 06.03.1912 wurde die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gegründet und die Eintragung ins Genossenschaftsregister erfolgte am 10.06.1912. Ihre Aufgabe besteht seitdem darin ,,preiswerte und gesunde“ Wohnungen zu errichten und ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Im Jahre 1912 als die Baugenossenschaft Selbsthilfe gegründet wurde, stellte der enorme Zuzug von Arbeitern die bayerischen Städte vor große Probleme. Es fehlten Wohnungen für Neuankömmlinge und Einheimische. Die Städte und Gemeinden waren nicht in der Lage, diese Bedürfnisse zu erfüllen. Somit gründeten engagierte Bürger die Baugenossenschaft Selbsthilfe um für bezahlbare und gute Wohnungen zu sorgen.

 

Ziel und Zweck der Genossenschaftsgründung war es, für Mitarbeiter, Angestellte und Beamte gesunde und preiswerte Wohnungen zu bauen. Gerade in den industrialisierten Stadtteilen in Nürnberg herrschte große Wohnungsnot.

 

Im Frühjahr 1913 erwarb die Selbsthilfe dann ihr erstes Grundstück in der Gemarkung Lichtenhof auf dem vier Häuser mit 26 Dreizimmerwohnungen und 23 Zweizimmerwohnungen erstellt wurden. Alle Wohnungen waren ausgestattet mit Bad und WC, was für damalige Verhältnisse sehr außergewöhnlich und luxuriös war. Im Jahr 1913 erwarb die Selbsthilfe noch weitere Grundstücke und erbaute auf diesen weitere drei Häuser. In den Jahren des ersten Weltkriegs ruhte dann allerdings die Bautätigkeit.

 

Ende 1918 zählte die Baugenossenschaft Selbsthilfe bereits 333 Mitglieder und mit dem Krieg gingen auch für die Genossenschaft fünf schwere Jahre zu Ende. 1919 lebte die Bautätigkeit wieder auf und es entstand der bisher größte Neubau mit einem Wohnblock von 130 Wohnungen, dem sogenannten Singerblock in Gibitzenhof, in dem sich noch heute Büros der Baugenossenschaft Selbsthilfe befinden.

 

In den Jahren 1926/27 wurden von der Selbsthilfe mehrere Tochtergesellschaften gegründet. Darunter ein eigenes Architekturbüro und eine eigene Kunst- und Bauschlosserei, es wurde eine Selbsthilfe Nordbayerische Spar- und Kreditkasse eröffnet, die Bauproduktivgenossenschaft Nürnberg & Umgebung wurde unter Beteiligung der Baugenossenschaft Selbsthilfe ins Leben gerufen und es wurde der Lieferungsverband nordbayerischer Baugenossenschaften gegründet.

 

Bei Beginn des Zweite Weltkriegs am 01. September 1939 besaß die Baugenossenschaft Selbsthilfe 1.062 Wohnungen in 133 Häusern. In den Jahren 1941 bis 1943 wurden fünf kleinere Baugenossenschaften mit einem Bestand von 709 Mitgliedern und 347 Wohnungen mit der Baugenossenschaft Selbsthilfe verschmolzen.

 

Die Jahre nach dem Kriegsende 1945 waren die Jahre des Wiederaufbaus. Durch den Krieg sind viele Häuser stark beschädigt worden und es galt nun, diese mit wenig finanziellen Mitteln wieder bewohnbar zu gestalten. Beachtlich war dabei die Eigeninitiative der Mitglieder. Viele versuchten ihre Wohnung mit eigenen Mitteln instand zu setzen. Die Mieter wurden zur gemeinsamen Schutträumaktion aufgerufen, um aus den Trümmern noch verwendbares Baumaterial zu bergen.

 

Nach den harten Jahren nach Kriegsende ging es dann aber für die Genossenschaft bergauf. Ab 1949 erbaute die Baugenossenschaft Selbsthilfe hunderte von Wohnungen und wuchs kontinuierlich an.

 

Ein neuer Weg wurde durch die Fusion der Baugenossenschaft Selbsthilfe mit der Baugenossenschaft im Oberfinanzbezirk Nürnberg eG geebnet. Beide Mitgliederversammlungen haben am 25.05.2012 und am 03.06.2012, der Verschmelzung der beiden gesunden und wirtschaftlich starken Genossenschaften zugestimmt. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte am 26.07.2012. Die Baugenossenschaft im Oberfinanzbezirk ist mit allen Vermögenswerten und Mitgliedern in die Baugenossenschaft Selbsthilfe verschmolzen worden. Das Unternehmen trägt nun den gemeinsamen Namen Baugenossenschaft Selbsthilfe eG.

 

Im Jubiläumsjahr 2012 verfügte die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG über einen Bestand von insgesamt 2.865 Wohnungen mit einer Wohn- und Nutzfläche von 184.407,33 m², 287 Garagen, 164 Pkw-Garagen, 823 Kfz-Stellplätzen, 3 Motorradboxen, 23 gewerblichen Einheiten und 7 sonstigen Einheiten. Diese verteilen sich in der Metropolregion Nürnberg und in 16 verschiedenen Städten Nordbayerns in attraktiven Lagen und werden (fast) allen Ansprüchen gerecht.

 

Die bei der Gründung der Genossenschaft gesteckten Ziele sind seitdem immer weitgehend erreicht worden. Die Wohnungsnot ist im Tätigkeitsbereich der Genossenschaft beseitigt. Daher gilt es nun, den Mitgliedern entsprechend der Marktlage alle Wohnformen anzubieten und besondere Aufmerksamkeit den immer noch nicht versorgten Gruppen der Wohnungssuchenden zu widmen.

 

Seit einiger Zeit liegt das Schwergewicht der unternehmerischen Tätigkeit im Sektor Neubau und Modernisierung. Die Vergrößerung des eigenen Wohnungsbestandes, seine Verwaltung und Erhaltung nehmen an Bedeutung deutlich zu.

 

Die Art der Wohnungsversorgung betrachten wir weiterhin als unsere dauernde Aufgabe und Verpflichtung, die eine weit mehr als hundertjährige Tradition der Wohnungsbaugenossenschaften mit ihrer gesunden und fortschrittlichen Auffassung vom „Wohnen“ uns auferlegt. Die Genossenschaft wird fortfahren, eine gesunde Synthese zu schaffen zwischen dem marktwirtschaftlichen Zwang zur Behauptung ihrer wirtschaftlichen Stellung und ihrer freiwillig übernommenen im Gemeinnützigkeitsrecht verankerten Sozialpflichtigkeit, die jedes spekulative Gewinnstreben ausschließt.

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