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Vorteile

Nordring BGSN Fassade

BGSN Baugenossenschaft Selbsthilfe eG

Vorteile einer Genossenschaft

Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:

Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.

Erfahrung

Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bewirtschaften die ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften rund 2,2 Mio. Wohnungen und bieten etwa 5 Mio. Menschen ein gutes und sicheres zuhause. Die Genossenschaften in Deutschland haben eine Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern und der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit etwas mehr 10% des Gesamtmietwohnungsmarktes.

Prinzipien einer Genossenschaft

Die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder.

Grundlagen

Das Genossenschaftsgesetz mit der Satzung für die Regelung der Mitgliedschaft, sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Grundgedanke §1 (GenG)

Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbers oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken.

Gegenstand

Der Gegenstand ist in §2 der Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG festgeschrieben: „Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Laden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.“

Die Genossenschaft wird vom dokumentarischen Prinzip getragen, wobei grundsätzlich gilt: „Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine nicht übertragbare Stimme (gem. Satzung §31)“

Die alltäglichen notwendigen Geschäftsentscheidungen werden über die sog. „repräsentative Demokratie“ (durch Vorstand und Aufsichtsrat) getroffen.

Entscheidungsbefugnis der Mitgliederversammlung (vgl. auch Satzung) besteht u.a. für:

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