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ZUHAUSE.

Mein ZUHAUSE ist Ihr direkter Draht zu uns.

Alle Mieterangelegenheiten erledigen Sie nun bequem von Smartphone, Tablet oder PC.
Sie genießen Zugriff auf viele wichtige Dokumente – rund um die Uhr und völlig kostenfrei!

Registrierung

Um Mein ZUHAUSE nutzen zu können, ist eine kurze und einmalige Registrierung notwendig. Mithilfe der Registrierungsnummer, die Sie per Post von uns erhalten haben oder in den kommenden Wochen erhalten werden, können Sie ein persönliches Mieterkonto anlegen.

 

Wir freuen uns schon jetzt auf Sie!

Sie haben Ihr Registrierungsschreiben verlegt? Kein Problem! Fordern Sie Ihre Registrierungsnummer im Kundencenter erneut an. Sie erhalten dann einen Brief von uns mit Ihrem Zugangscode zum Mieter-Portal.

Anmeldung

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Dann können Sie sich hier jederzeit mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden:

Haben Sie Fragen zur Anmeldung? Dann kontaktieren Sie uns einfach!

Download der Apps

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Informationen

FAQs – häufig gestellte Fragen und Antworten

Entstehen Kosten bei der Nutzung von Mein ZUHAUSE?
Nein, dieser Service ist für Sie in beiden Varianten, egal ob per App oder Web, kostenlos.
Welche Services kann ich bei Mein ZUHAUSE nutzen?
  • Einsehen und Verändern Ihrer hinterlegten Stammdaten (Telefonnummern, eMail-Adressen etc.)
  • Ansicht Ihrer Vertragsdaten (Objekt, Miete, Ihr aktueller Mietsaldo)
  • Ansicht/Abruf Ihrer persönlichen Dokumente
  • Erstellung von Schadensmeldungen
  • Meldung sonstiger Anliegen
  • Status-Anzeige Ihrer Schadensmeldungen und sonstigen Meldungen
  • Erstellung und Download von Dokumenten per Mieter-Selfservice (z. B. Mietbescheinigung etc.)
Welche Vorteile hat Mein ZUHAUSE für mich?
  • Sie erhalten den gewohnten Online-Komfort aus anderen Branchen jetzt auch für Ihre Wohnung, Sie sind einfach schneller dran, an dem was Sie brauchen und was Sie wissen müssen.
  • Sie können sich jederzeit über den Bearbeitungsstand einer Anfrage, Reparaturmeldung oder Beschwerde informieren, die Sie uns online gemeldet haben.
  • Ihren Mietvertrag und aktuelle Vorgänge in Ihrer Vertragsakte oder die letzte Nebenkostenabrechnung einzusehen, funktioniert ohne lange Wege oder aufwendigen persönlichen Besuch.
  • Dokumente wie z. B. eine Mietbescheinigung erzeugen Sie sich einfach selbst – gerne auch mitten in der Nacht.
  • Was den aktuellen Stand Ihres Mietkontos angeht: auch das geht individuell, parallel und jederzeit – ohne Rücksicht auf Öffnungszeiten und Warteschleifen.
Erhalte ich aktuelle Nachrichten der BGSN?
  • Immer wenn ein neues Dokument (z. B. die Nebenkostenabrechnung) für Sie vorliegt, erhalten Sie – wenn gewünscht – im Falle der App eine Push-Nachricht, in der Internet-Variante eine eMail.
  • Ist bei Ihnen im Haus z.B. der Aufzug ausgefallen, erhalten Sie eine Nachricht darüber direkt auf Ihr Handy. So können Sie z.B. den geplanten Einkauf verschieben und haben wesentlich mehr Planungssicherheit.
Was ist bei einer Namensänderung zu tun?
Bei einer Namensänderung ist eine erneute Registrierung notwendig. Sie erhalten von uns dafür einen neuen Registrierungscode.
Welche Varianten von Mein ZUHAUSE gibt es?

Sie können Mein ZUHAUSE entweder als App nutzen, die Sie wie auch sonst üblich aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen haben oder im Internet, zugänglich über die Homepage der BGSN. Die Inhalte von Mein ZUHAUSE und das, was Sie machen können, sind gleich, egal mit welchem Gerät Sie darauf zugreifen.

Wann nutze ich die App- und wann die Internet-Variante?
  • Das bleibt ganz und gar Ihnen und Ihren persönlichen Gewohnheiten überlassen. So können Sie z.B. die Schadensmeldung zu Hause auf dem Tablet abgeben und wenn Sie danach unterwegs sind, sich via App über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung informieren.
  • Wenn Sie ein Android-Smartphone besitzen (Samsung, LG, Huawei etc.), ist die Android-App für Sie die erste Wahl. Sie finden sie, wenn Sie im Google Play Store nach Mein ZUHAUSE suchen.
  • Für Mieter, die ein iPhone besitzen, gibt es Mein ZUHAUSE im Apple App Store, wenn Sie dort nach Mein ZUHAUSE suchen.
  • Für einen PC, Laptop oder ein Tablet rufen Sie die Internet-Variante auf über: https://meinzuhause.bgsn.de.
Warum muss ich mich registrieren?
Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig, daher ist eine einmalige Registrierung mit Festlegung eines Passworts durch Sie notwendig.
Wie registriere ich mich?

Die BGSN schickt Ihnen einen Registrierungsbrief mit einem Registrierungscode und einem Registrierungsflyer, in dem alle notwendigen Schritte genau beschrieben sind. Ganz wichtig: Sie suchen sich aus, ob Sie die Registrierung lieber via App oder im Internet machen. Ist diese erfolgreich abgeschlossen, können Sie mit allen Endgeräten entweder per App oder im Internet nach einer Anmeldung auf die Inhalte von Mein ZUHAUSE zugreifen.

Welche Kriterien gelten für mein Passwort?
Das Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen. Darin enthalten sein müssen mindestens ein Großbuchstabe, ein Kleinbuchstabe sowie mindestens eine Ziffer.
Wie ändere ich mein Passwort?
  • In der App: Gehen Sie auf Konto/Passwort ändern.
  • Im Internet: Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und dann auf Passwort ändern.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Klicken Sie in der App oder in der Internet-Variante auf Passwort vergessen. Anschließend wird eine eMail an die hinterlegte eMail-Adresse versendet. Damit können Sie ein neues Passwort vergeben.

Kann sich auch mein Mitbewohner oder Ehepartner registrieren (wenn er/sie den Mietvertrag nicht unterschrieben hat)?
Es kann pro Wohnung ein Account eingerichtet werden, welcher jedoch den weiteren Mietern zur Verfügung gestellt werden sollte. Der Brief mit den Zugangsdaten wurde an alle im Mietvertrag aufgeführten Personen der Wohnung adressiert.
Kann ich einen Zugang für weitere Vertragskonten haben?
Wenn Sie der Hauptmieter von mehreren Objekten sind, tauchen diese automatisch in Portal und App auf.
Wie kann ich meine Login-eMail-Adresse ändern?
  • In der App tippen Sie auf Ihren Namen, im Internet klicken Sie auf Ihren Namen.
  • Gehen Sie dann für beide Varianten zu Stammdaten. Geben Sie Ihre neue eMail-Adresse zweimal ein. Sie bekommen anschließend eine eMail an die neue Adresse, die Sie bestätigen müssen. Solange bleibt die alte eMail-Adresse aktiv. Nach der Bestätigung können Sie nur noch die neue eMail-Adresse zum Login verwenden.
Was bedeutet die Teilnahme am elektronischen Dokumentenerhalt?
Künftig erhalten Sie alle Dokumente der Genossenschaft ganz bequem und in Echtzeit in Ihrer Dokumentenbox. Aber keine Angst, wir sind natürlich auch weiterhin telefonisch oder persönlich für Sie da. Mit Mein ZUHAUSE sind sie nur einfach näher dran!
Wie erstelle ich eine Mietbescheinigung?
  • In der App: Unter Wohnen/Meine Formulare rufen Sie Ihre Mietbescheinigung ab. Sie wird nach dem Anklicken für Sie mit den aktuellen Daten erstellt und steht innerhalb von Sekunden zum Download bereit.
  • Im Internet: Unter Dokumente/Dokumentenauswahl rufen Sie Ihre Mietbescheinigung ab. Sie wird nach dem Anklicken für Sie mit den aktuellen Daten erstellt und steht innerhalb von Sekunden zum Download bereit.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Schreiben Sie einfach eine eMail an: crmsupport@bgsn.de oder nehmen Sie unter 0911/999187-89 Kontakt mit uns auf.

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Vorstand und Aufsichtsrat
Dörsch

Marko Dörsch

Geschäftsführender Vorstand

Harald Lauer

Harald Lauer

Vorstand

Hasler

Gerhard Hasler

Aufsichtsratsvorsitzender

Machhaus

Lothar Machhaus

Vorstand

Mitgliedschaft

Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Baugenossenschaft Selbsthilfe eG werden möchte, recht herzlich willkommen!

 

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:

Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Als Genossenschaft vermieten wir ausschließlich an unsere Mitglieder.

 

Genossenschaften basieren auf demokratischen Grundsätzen. Bei uns hat jedes Mitglied aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der Aufsichtsräte. Damit sind alle Mitglieder gleichberechtigt – unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Mitgliedsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme. Das höchste Organ der Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Sie beschließt über wesentliche Belange der Genossenschaft und wählt den Aufsichtsrat. Jedes Mitglied kann sich für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einsetzen und damit an der Entwicklung der Genossenschaft mitwirken.

 

Mit Eintritt in die Genossenschaft erwirbt jedes Mitglied einen Genossenschaftsanteil. Die eingezahlten Anteile kommen jedem Mitglied zugute, da mit diesen Anteilen werterhaltende Maßnahmen am gemeinsamen Bestand finanziert werden, neuer Wohnraum geschaffen und in umweltschonende Energieversorgung investiert wird.

 

Als Miteigentümer am genossenschaftlichen Eigentum trägt jedes Mitglied auch Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit seinem Lebensumfeld.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Mitglieder

Wohngarantie

Fünf gute Gründe für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG sind:

 

Recht auf wohnliche Versorgung gem. § 14 Satzung

Das Nutzungsverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gekündigt werden.

 

Risikominimiertes Wohnen auf Dauer

Die Miethöhe ist nicht an eine etwaige Gewinnerwartung eines Investors gebunden, sondern auf Kostendeckung ausgerichtet.

 

Die Wohnraumversorgung für Kinder

Die Mitgliedschaft (nicht die Wohnung) ist vererbbar, so dass auch Kinder und Enkel ein genossenschaftliches Dauernutzungsrecht erwerben können.

 

Die Mitbestimmung

Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Kompetenz in Nordbayern

Über die Grenzen Nürnbergs hinaus ist die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG in weiteren 17 nordbayerischen Städten und Landkreisen vertreten. Des Weiteren verfügen wir über Partnerunternehmen in allen Gesellschaftsformen über ganz Deutschland verteilt.

Struktur

Die Struktur der Genossenschaft, ihr Aufbau und ihre Zusammensetzung werden im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung geregelt.

 

Die Genossenschaftsorgane umfassen den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung. Sie sind fester Bestandteil jeder eingetragenen Genossenschaft.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder beraten, kontrollieren und bestellen den Vorstand, während der Vorstand die Geschäfte der Genossenschaft leitet und diese nach außen vertritt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Organ für Grundsatzentscheidungen und wird auch als das „Parlament“ der Genossenschaft bezeichnet. Hier kann jedes Mitglied teilnehmen und so die Genossenschaft aktiv mitgestalten.

Aufgaben der Mitgliederversammlung (u.a.)
Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Kontroll- und Beratungsorgan.

Aufgaben des Aufsichtsrates (u.a.)
Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan.

Aufgaben des Vorstandes (u.a.)
Vorteile einer Genossenschaft
Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

Vorteile einer genossenschaftlichen Betreuung gegenüber anderen Vermietern:

 

Ein erhebliches Argument ist das Prinzip der Sicherheit, heute mehr denn je. Viele Elemente genossenschaftlicher Wohnrechte sind heute in die allgemeine Mietenschutzgesetzgebung eingeflossen und spiegeln somit die Vorreiterrolle der Baugenossenschaften in Sachen Mieterschutz wider.

 

Als Ihr Betreuer und Berater kann die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG auf Erfahrungen beim Bauen, Instandsetzen, Instandhalten und Verwalten von mehr als 110 Jahren zurückgreifen. Dies zeigt sich u.a.

Die Rechtsform der Genossenschaft ist schon weit über 100 Jahre in Deutschland verbreitet und bewahrt. Derzeit bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit einer Mitgliederzahl von mehr als 3 Mio. Mitgliedern. Der Marktanteil der genossenschaftlichen Wohnungen betragt derzeit ca. 10% des Gesamtwohnungsmarktes.

Geschichte

Am 06.03.1912 wurde die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG gegründet und die Eintragung ins Genossenschaftsregister erfolgte am 10.06.1912. Ihre Aufgabe besteht seitdem darin ,,preiswerte und gesunde“ Wohnungen zu errichten und ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Im Jahre 1912 als die Baugenossenschaft Selbsthilfe gegründet wurde, stellte der enorme Zuzug von Arbeitern die bayerischen Städte vor große Probleme. Es fehlten Wohnungen für Neuankömmlinge und Einheimische. Die Städte und Gemeinden waren nicht in der Lage, diese Bedürfnisse zu erfüllen. Somit gründeten engagierte Bürger die Baugenossenschaft Selbsthilfe um für bezahlbare und gute Wohnungen zu sorgen.

 

Ziel und Zweck der Genossenschaftsgründung war es, für Mitarbeiter, Angestellte und Beamte gesunde und preiswerte Wohnungen zu bauen. Gerade in den industrialisierten Stadtteilen in Nürnberg herrschte große Wohnungsnot.

 

Im Frühjahr 1913 erwarb die Selbsthilfe dann ihr erstes Grundstück in der Gemarkung Lichtenhof auf dem vier Häuser mit 26 Dreizimmerwohnungen und 23 Zweizimmerwohnungen erstellt wurden. Alle Wohnungen waren ausgestattet mit Bad und WC, was für damalige Verhältnisse sehr außergewöhnlich und luxuriös war. Im Jahr 1913 erwarb die Selbsthilfe noch weitere Grundstücke und erbaute auf diesen weitere drei Häuser. In den Jahren des ersten Weltkriegs ruhte dann allerdings die Bautätigkeit.

 

Ende 1918 zählte die Baugenossenschaft Selbsthilfe bereits 333 Mitglieder und mit dem Krieg gingen auch für die Genossenschaft fünf schwere Jahre zu Ende. 1919 lebte die Bautätigkeit wieder auf und es entstand der bisher größte Neubau mit einem Wohnblock von 130 Wohnungen, dem sogenannten Singerblock in Gibitzenhof, in dem sich noch heute Büros der Baugenossenschaft Selbsthilfe befinden.

 

In den Jahren 1926/27 wurden von der Selbsthilfe mehrere Tochtergesellschaften gegründet. Darunter ein eigenes Architekturbüro und eine eigene Kunst- und Bauschlosserei, es wurde eine Selbsthilfe Nordbayerische Spar- und Kreditkasse eröffnet, die Bauproduktivgenossenschaft Nürnberg & Umgebung wurde unter Beteiligung der Baugenossenschaft Selbsthilfe ins Leben gerufen und es wurde der Lieferungsverband nordbayerischer Baugenossenschaften gegründet.

 

Bei Beginn des Zweite Weltkriegs am 01. September 1939 besaß die Baugenossenschaft Selbsthilfe 1.062 Wohnungen in 133 Häusern. In den Jahren 1941 bis 1943 wurden fünf kleinere Baugenossenschaften mit einem Bestand von 709 Mitgliedern und 347 Wohnungen mit der Baugenossenschaft Selbsthilfe verschmolzen.

 

Die Jahre nach dem Kriegsende 1945 waren die Jahre des Wiederaufbaus. Durch den Krieg sind viele Häuser stark beschädigt worden und es galt nun, diese mit wenig finanziellen Mitteln wieder bewohnbar zu gestalten. Beachtlich war dabei die Eigeninitiative der Mitglieder. Viele versuchten ihre Wohnung mit eigenen Mitteln instand zu setzen. Die Mieter wurden zur gemeinsamen Schutträumaktion aufgerufen, um aus den Trümmern noch verwendbares Baumaterial zu bergen.

 

Nach den harten Jahren nach Kriegsende ging es dann aber für die Genossenschaft bergauf. Ab 1949 erbaute die Baugenossenschaft Selbsthilfe hunderte von Wohnungen und wuchs kontinuierlich an.

 

Ein neuer Weg wurde durch die Fusion der Baugenossenschaft Selbsthilfe mit der Baugenossenschaft im Oberfinanzbezirk Nürnberg eG geebnet. Beide Mitgliederversammlungen haben am 25.05.2012 und am 03.06.2012, der Verschmelzung der beiden gesunden und wirtschaftlich starken Genossenschaften zugestimmt. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte am 26.07.2012. Die Baugenossenschaft im Oberfinanzbezirk ist mit allen Vermögenswerten und Mitgliedern in die Baugenossenschaft Selbsthilfe verschmolzen worden. Das Unternehmen trägt nun den gemeinsamen Namen Baugenossenschaft Selbsthilfe eG.

 

Im Jubiläumsjahr 2012 verfügte die Baugenossenschaft Selbsthilfe eG über einen Bestand von insgesamt 2.865 Wohnungen mit einer Wohn- und Nutzfläche von 184.407,33 m², 287 Garagen, 164 Pkw-Garagen, 823 Kfz-Stellplätzen, 3 Motorradboxen, 23 gewerblichen Einheiten und 7 sonstigen Einheiten. Diese verteilen sich in der Metropolregion Nürnberg und in 16 verschiedenen Städten Nordbayerns in attraktiven Lagen und werden (fast) allen Ansprüchen gerecht.

 

Die bei der Gründung der Genossenschaft gesteckten Ziele sind seitdem immer weitgehend erreicht worden. Die Wohnungsnot ist im Tätigkeitsbereich der Genossenschaft beseitigt. Daher gilt es nun, den Mitgliedern entsprechend der Marktlage alle Wohnformen anzubieten und besondere Aufmerksamkeit den immer noch nicht versorgten Gruppen der Wohnungssuchenden zu widmen.

 

Seit einiger Zeit liegt das Schwergewicht der unternehmerischen Tätigkeit im Sektor Neubau und Modernisierung. Die Vergrößerung des eigenen Wohnungsbestandes, seine Verwaltung und Erhaltung nehmen an Bedeutung deutlich zu.

 

Die Art der Wohnungsversorgung betrachten wir weiterhin als unsere dauernde Aufgabe und Verpflichtung, die eine weit mehr als hundertjährige Tradition der Wohnungsbaugenossenschaften mit ihrer gesunden und fortschrittlichen Auffassung vom „Wohnen“ uns auferlegt. Die Genossenschaft wird fortfahren, eine gesunde Synthese zu schaffen zwischen dem marktwirtschaftlichen Zwang zur Behauptung ihrer wirtschaftlichen Stellung und ihrer freiwillig übernommenen im Gemeinnützigkeitsrecht verankerten Sozialpflichtigkeit, die jedes spekulative Gewinnstreben ausschließt.

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